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Gründung von Offshoregesellschaften

In den Vereinigten Arabischen Emiraten – genauer gesagt in einzelnen Free Zones der VAE – ist seit geraumer Zeit auch die Gründung und Registrierung reiner Offshore-Gesellschaften möglich. Interessant ist hierbei, dass Offshore-Regularien z.B. in der Jebel Ali Free Zone unter anderem wegen den ortsansässigen Immobilien-Developern eingerichtet wurden. Diese sollen davon abgehalten werden, ihre Immobilienbesitzgesellschaften und Trusts weiter primär an den „Usual Suspects“ Standorten wie Belize, BVI, Seychellen etc. zu gründen.

Immer wieder kommen in den VAE auch Diskussionen zum Thema „Assets und das Sharia-Recht“ auf. Gerade das (kommerzielle) Liquidations- und das (private) Erbrecht sind in der Sharia-Auslegung doch erheblich von der „westlichen“ Lesart abweichend. Im Ergebnis gründen auch immer mehr ausländische Immobilienerwerber zunächst ihre Offshorefirma primär in Jebel Ali Offshore, um diese dann die Immobilie erwerben zu lassen.

Unbestätigten Gerüchten zufolge soll diese Strategie auch mit der Einsparung sog. „Stamping Fees“ bei Eigentumsübertragungen im Zusammenhang stehen.

Der klare Trend zur Offshore-Variante ist mittlerweile aber auch in allen Offshore-üblichen Bereichen außerhalb des Freehold-Property-Erwerbs angekommen: Die Zahl von Offshore-Gesellschaften nimmt rapide zu, nicht zuletzt weil in Bezug auf Gebühren und Regularien ein ähnlich systematischer Weg beschritten wird, wie man es eigentlich von jedem guten Offshore-Standort erwartet.

 
 Offshore-Destinationen innerhalb der VAE

Zur Zeit spielen 3 Free Zones bei der Gründung von Offshore-Gesellschaften eine ernst zu nehmende Rolle:

Jebel Ali Free Zone (JAFZA)
Unserer Meinung nach doch recht eingeschränkter Aktivitäten-Katalog bei Offshore. Entweder ist das Abwehr gegen zu hohe Nachfrage – oder eben doch primäre Ausrichtung auf Property-Ownerships einzelner ausgewählter Developer. Dazu kommt die Erfordernis von mindestens zwei Direktoren sowie die Limited (Ltd.) als einzig mögliche Rechtsform.
Nähere Infos unter www.jafza.com

Ras Al Khaimah Free Trade Zone (RAKFTZ)
Die RAK FTZ war die zweite Free Zone in den VAE, die die Gründung von Offshorefirmen ermöglicht hat. In der Rechtsform der Incorporation (Inc.) oder Limited (Ltd.) sind diese Gesellschaften sowohl auf den Erwerb und das Halten von Freehold Property als auch eine Vielzahl anderer Aktivitäten ausgerichtet. Nähere Infos unter www.rakftz.com/en

Ras Al Khaimah Investment Authority Free Zone (RAK-IA)
„RAK Offshore“ ist ehrlich gesagt unsere klare Präferenz im Moment, weil hier alles stimmt: Quasi freie Auswahl der Activities, bestes Preis-/Leistungsverhältnis, schnelle Registrierung, gute Auswahl von Rechtsformen (Inc., Ltd., S.A., SA, AG), keinerlei Auditpflichten für registrierte IBCs, starker Background etc. Besonders hervorzuheben ist die geplante Errichtung der „Financial City“, ihres Zeichens der erste reine Offshore Finanz-Hub im ganzen Mittleren Osten.
Nähere Infos unter www.rak-ia.com

Die Fujairah Free Zone (www.fujairahfreezone.com) bietet ebenfalls die Gründung von Offshore-Gesellschaften an, scheint hier jedoch sehr stark auf den Maritimen Sektor und Logistik ausgerichtet zu sein.

 
 Offshore Trusts?

Klares „Ja – aber“: Sowohl JAFZA als auch RAK FTZ und RAK-IA werben bereits mit der Möglichkeit, Trusts einzurichten. Nur, in allen Fällen fehlt immer noch die entsprechende Genehmigung durch die UAE Central Bank. Und wir denken, die wird es auch so schnell nicht geben, will man nicht dem frisch aus der Taufe gehobenen DIFC – Dubai International Financial Centre das Wasser abgraben. Firmen, die sich in DIFC niederlassen, geben Unsummen an Registrierungs- und Zulassungsgebühren aus. DIFC soll nach Willen aller bis 2015 eine der Top 5 Finanz-Drehscheiben auf der Welt werden. Es wäre ein zu gewagtes Experiment, gerade reinen Trusts die Offshore-Ansiedlung zu ermöglichen und dann zusätzliche Regularien einzuführen, die eine Erosion der DIFC verhindern würde.

Lösungsansatz ist aktuell und auf absehbare Zeit also "nur" der Nominee Trust.
Aber selbst mit dem bereits bestehenden Regelinstrumentarium ist der Offshorestandort VAE den üblichen Treuhand- und Stiftungsstandorten in Europa und Übersee weit voraus.

 
Wann / Warum Offshore?

Die Gründe und Motive für eine Offshoregründung sind vielfältigster Natur. Wir möchten hier lediglich als einige Beispiele anführen, in welchen Fällen die Gründung einer Offshore-Entität sinnvoll erscheinen kann:

Asset- und Immobilienerwerb:
Wie bereits erwähnt, bietet das Halten von Assets & Immobilien über Offshoregesellschaften den Vorteil, sich aus Rechtsräumen mit komplexen oder gänzlich anderen Rechtssystemem heraus zu bewegen. Die Festlegung des geltenden Rechts wie auch des Gerichtsstandes kann in der Satzung der Offshoregesellschaft frei festgelegt werden.

Verwertung von Rechten (Patente, Warenzeichen, Lizenzen etc.):
Als Lizenzgeber fungieren zunehmend Offshoregesellschaften. Hier nutzt man gezielt niedrige Unterhaltskosten und bekannte Vorteile in der Ertragsbesteuerung aus. Bis hin zur aktiven Gestaltung bzw. Steuerung des Gewinnpotenzials beim Lizenznehmer.

Holding- und Investmentfunktionen:
Gerade bei international verteiltem "Streubesitz" empfiehlt sich die Bündelung in einer Offshoregesellschaft – sei es aus Gründen der Übersichtlichkeit, Steuerharmonsierung, Umgehung von Überregulierung etc.

"Betriebsaufspaltung" zur Reduzierung des Asset Risikos in operativen Firmen:
Operative Firmen, die zum effizienten Betrieb hochwertiges Betriebsvermögen einsetzen müssen, können sich mit Errichtung einer Offshoregesellschaft quasi ihren eigenen "Leasinggeber" schaffen, der betriebsnotwendiges Anlage- und Umlaufvermögen erwirbt und dieses an die Operativgesellschaft mit flexiblen Konditionen weiter vermietet. Hierdurch kann im Falle eines (operativen) Firmenzusammenbruchs zumindest das eingesetzte Working Capital vor Untergang bewahrt werden.

Vermeiden von LLC Fronting:
Die "Sponsorenproblematik" in zahlreichen Ländern (vgl. hierzu unsere umfangreichen Ausführungen zur Fronting-Problematik in den VAE) mit eher restriktiven Regelungen der Ausländerbeteiligung an Inlandsgesellschaften kann ebenfalls durch Verschachtelung mit einer Offshore-Entität elegant und rechtssicher gelöst werden. Die Anwendung des Prinzips "Betriebsaufspaltung" eröffnet vielfältige Gestaltungsspielräume in Bezug auf die gewillkürte Festlegung des Gewinnbezugs in der Inlandsgesellschaft etc.

Anonymität:
Treuhänder- (Trustee-) Modelle gewährleisten größtmögliche Anomymität an einem Standort, der lediglich interne Prüfungen auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vornimmt, ansonsten aber keinerlei zugänglichen Register oder weiterführende Informationspflichten hat. Einzelne Offshore-Zonen in den VAE verlangen zum Beispiel nicht einmal die Einreichung bzw. Hinterlegung von Jahresabschlüssen.

 
Warum die Emirate als Offshore-Standort?

Die VAE sind im Vergleich zu vielen Steueroasen keine Insel – wo auch immer – mit ein paar „Briefkästen und Bankniederlassungen“ drauf. Es handelt sich um die treibende und am stärksten wachsende Kraft mitten im GCC (Gulf Cooperation Council) Markt. Gleichzeitig verfügen die VAE über eine unbestrittene Drehscheibenfunktion in die stark wachsenden Märkte „Subkontinent“ (Indien und Pakistan), Asien und Arabische Welt.

Der Offshorestandort VAE ist noch jung, was auch bedeutet, dass seine Reputation im internationalen Rechts- und Geschäftsverkehr ungleich höher ist, als es bei "verbrauchten" Standorten wie Kanalinseln, Panama, BVI etc. der Fall ist. Durch die aufgezeigten Gestaltungsmöglichkeiten der "Betriebsaufspaltung" werden die Offshorezonen der VAE überdies immer ein Mix aus "reinen" Offshore-Entitäten und eher wirklich operativ ausgerichteten Holding- und Besitzfirmen sein.

 
KLP als Offshore Consultant

Bei der Betreuung von Offshoregründungen legen wir grossen Wert auf Diskretion und individuelle Gestaltung der Strukturen. Von Offshoregründungen "von der Stange" halten wir mit Ausnahme der Property-Modelle nichts.

KLP agiert daher primär als Full-Service Berater und Gründungsbegleiter – sowie im Bedarfsfall auch als Treuhänder (Trustee) auf Gesellschafter- und Exekutivebene.

Bevor Sie sich - zumindest in Deutschland - mit Ihren eigenen "kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichteten" Beratern über Ihre Offshore-Strategie unterhalten, lesen Sie bitte unsere eigenen Hinweise zu "Mitwirkungspflichten bei 'Vortaten' gemäß GWG".

Für weiterführende Informationen und Detailgespräche über Ihre Offshoregründung in den VAE bitten wir Sie um Kontaktaufnahme. Neben dem Webformular können Sie auch über PGP-verschlüsselte E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen.